Das GEG hat einen Nachfolger Bundestag und Bundesrat haben Mitte Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, verkündet am 28. Juli 2026, wesentliche Regelungen gelten seit 29. Juli 2026. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Der Kernwandel Die Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt zugunsten eines technologieoffeneren Rahmens. Neue Pflichten für fossile Heizungen Ab 2028 sollen Vermieter mit fossiler Heizung sich hälftig an Netzentgelten und CO2-Preis beteiligen. Ab 2029 gilt ein Bio-Stufenmodell mit schrittweiser Beimischungspflicht für Gas- und Ölheizungen. Sanierungspflichten unabhängig von Eigennutzung Energetische Nachrüstpflichten gelten unabhängig davon, ob vermietet oder selbst genutzt wird. Modernisierungsumlage bei Heizungstausch Seit 2024 gilt § 559e BGB: 10 Prozent der Kosten sind umlegbar bei erhaltener Förderung, gedeckelt auf 50 Cent pro Quadratmeter über sechs Jahre, statt der sonst üblichen 8 Prozent nach § 559 BGB. Was Vermieter tun sollten Bestehende Heizung und Restlaufzeit einschätzen, Fördermöglichkeiten prüfen, keine überstürzten Entscheidungen treffen, aktuellen Rechtsstand im Blick behalten. Fazit Das GModG bringt mehr technologische Flexibilität, verschiebt aber Kostenverantwortung Richtung Vermieter fossil betriebener Gebäude.