Warum es die Reform gibt Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherige Bewertung für verfassungswidrig, da sie auf veralteten Einheitswerten aus 1964 bzw. 1935 basierte. Das neue System gilt bundesweit seit 1. Januar 2025. Das neue Bewertungssystem Statt des Einheitswerts wird der Grundsteuerwert anhand von Grundstücksgröße, Bodenrichtwert, Gebäudenutzfläche und Baujahr ermittelt. Es gibt mehrere Modelle: das wertabhängige Bundesmodell in der Mehrheit der Länder, das reine Flächenmodell in Bayern, das modifizierte Bodenwertmodell in Baden-Württemberg und das Flächen-Lage-Modell in weiteren Ländern wie Hessen und Niedersachsen. Berechnung Grundsteuerwert mal Steuermesszahl mal Hebesatz der Gemeinde ergibt die Grundsteuer. Der Hebesatz der Kommune ist der entscheidende Hebel für die tatsächliche Belastung. Wann Vermieter die Änderung spüren Sichtbar wird die Änderung erstmals in der Nebenkostenabrechnung für 2025, die üblicherweise erst 2026 verschickt wird. Umlage auf Mieter Die Grundsteuer bleibt nach § 556 BGB und BetrKV zu 100 Prozent umlagefähig, sofern im Mietvertrag vereinbart. Was Vermieter prüfen sollten Neuen Bescheid mit altem vergleichen, bei Fehlern fristgerecht Einspruch einlegen, aktuellen Hebesatz der Kommune recherchieren, Mietverträge auf Umlagefähigkeit prüfen. Fazit Die Reform ändert nicht ob, sondern wie hoch die Grundsteuer ausfällt — abhängig von Bewertungsmodell und kommunalem Hebesatz.